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Gespräche zur Vorbereitung eines Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und den Muslimen in Niedersachsen

In der Bundesrepublik Deutschland existiert entsprechend des Verfassungsrechts keine Staatskirche, es besteht eine Trennung zwischen Religion und Staat.

Zum einvernehmlichen Ausgleich staatlicher und religiöser Interessen werden Staatskirchenverträge zwischen dem Staat (in der föderalen Bundesrepublik vertreten durch das Bundesland) und den Religionsgemeinschaften geschlossen.

Verträge mit der Katholischen Kirche werden Konkordate, mit der Evangelischen Kirche Kirchenverträge genannt. Ein derartiger Staatsvertrag mit den Muslimen in Deutschland ist bisher noch nicht abschließend realisiert.

 
In Niedersachsen sind nach einzelnen Gesprächen mit verschiedenen muslimischen Vertretern auf Einladung der Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration im August 2009 Vertreter des Ministeriums und der Muslime zusammen gekommen, um als erstes regelungsbedürftige Fragen auf dem Wege zu einer Vereinbarung zwischen dem Land und den Muslimen zu klären. Hierzu wurde Herr Dr.Mohagheghi als Vertreter der IGS eingeladen.

Der niedersächsische Minister für Inneres, Sport und Integration, Herr Uwe Schünemann und die beteiligten muslimischen Vertreter waren sich einig, dass Maßnahmen zur Bildung und Intensivierung des gegenseitigen Vertrauens langfristig den Weg zu einem Staatsvertrag ebnen sollten.

 
In den nächsten Sitzungen sollen einzelne Themenfelder wie z.B. Anstaltsseelsorge und Bestattungsrecht besprochen werden.