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Home :: Aktuell :: 20.05.2010 - Ökumenischer Kirchentag 2010
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Ökumenischer Kirchentag 2010

Der diesjährige ökumenische Kirchentag fand unter Anwesenheit von großen religiösen Autoritäten und politischen Persönlichkeiten und tausenden Teilnehmern vom 12.-16.05.2010 in München statt.


Der Dialog zwischen Islam und Christentum ist inzwischen ein fester Bestandteil des Kirchentages. Zu der Thematik „Mission und Dawa“ am 15.05.2010 wurde Ayatollah Ghaemmaghami als Referent eingeladen. Ghaemmaghamis Vortrag wurde mit großem Interesse von den Teilnehmern aufgenommen.

Nach dem Vortrag fand eine Podiumsdiskussion unter Teilnahme von Ayatollah Ghaemmaghami, Prof. Dr. Ulrich Dehn Religionswissenschaftler (Hamburg), Prof. Dr. Christian Troll SJ, Theologe und Islamwissenschaftler (Frankfurt am Main)  statt. Die Moderation führte:


Prof. Dr. Klaus Hock (Rostock), Das Publikum hatte die Möglichkeit, über zwei Anwälte Fragen an die Podiumsmitglieder zu richten.


Hier können Sie eine Zusammenfassung von Vortrag von Ayatollah Ghaemmaghami lesen:


Im Namen des Erhabenen

 
Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, hier und heute im Rahmen des ökumenischen Kirchentages zu Ihnen sprechen zu können. Unsere Thematik „ Mission und Dawa“ ist ein äußerst interessanter Bereich , zu dem ich nun einige kurze Denkanstöße geben möchte.
 
Wenn wir von „Gedanken- und Glaubensfreiheit“ sprechen, dann meinen wir mit dem Begriff „Freiheit“ nicht, dass der Mensch nur in seinem „Inneren“ die Freiheit seiner Gedanken und Überzeugungen genießt, denn die „inneren Angelegenheiten“ sind von Natur aus „frei“ und entziehen sich jeglicher Einbindung und Einschränkung, unabhängig davon, ob es uns genehm ist, oder nicht.
 
Unter „Gedanken- und Glaubensfreiheit“ verstehen wir, dass der „Träger einer Meinung oder Überzeugung“ das Recht besitzt, diese „innere Sache“ zu offenbaren und nach außen zu tragen. Also bedeutet „Gedanken- und Glaubensfreiheit“ nichts anderes als die „Freiheit zur Äußerung und Offenlegung von Gedanken und Überzeugungen“.
 
Wenn wir die Erweiterung des eigenen „Wissens“ und „Bewusstseins“ als menschliche Rechte anerkennen, so muss auch die Möglichkeit für die Existenz des „Wissens“ vorhanden sein, und daraus resultiert, dass Gesellschaftsmitglieder das Recht besitzen müssen, ihre Gedanken und Überzeugen über ihre Individualität hinaus, in die Gesellschaft zu übertragen und diese anzukündigen.
Noch wichtiger als das Recht auf Information und Wissen ist die Entscheidungsfreiheit für die Wahl einer Information und eines Wissensinhaltes. „Die Freiheit für die Wahl eines Gedankens“ ist nicht nur ein „Recht“ neben anderen menschlichen Grundrechten, sondern ist Wurzel und Ursprung aller Grundrechte. Wenn wir diesen Ursprung missachten, dann werden auch die anderen Rechte des Menschen in Frage gestellt, und der Mensch verliert sein menschliches Wesen. Die Freiheit für die Wahl einer Überzeugung hat erst dann einen Sinn, wenn die Möglichkeit für die „Äußerung von mannigfaltigen und unterschiedlichen Gedanken und Überzeugungen“ besteht.
 
Der Einzelne muss wissen, dass er seine Freiheit der Meinungsäußerung dem Recht auf „Wissen“, „freie Wahl von Überzeugungen“ und „Entscheidungsfreiheit“ verdankt. Dieses Recht muss auch den Adressaten seiner Meinung zuerkannt werden. Also kann er seinem Gesprächspartner das Recht auf die „Entscheidungsfreiheit“ nicht wegnehmen. Der Einzelne kann also über reine „Meinungsäußerung“ zwecks „Informationsmitteilung und Bewusstseinsvermittlung“ nicht hinausgehen, denn dann hätten wir es mit dem Tatbestand der „praktischen Beeinflussung“ zu tun.
 
Wie ist eine Überzeugungsarbeit aus der Sicht des Koran zu verstehen

In diesem Zusammenhang interessiert uns folgende Frage: betrachtet der Koran „das Überzeugen von Andersdenkenden“ als eine Pflicht der Muslime? Ist eine solche Aktion aus der Sicht des Koran zulässig?
Wir werden im Koran mit zwei Begriffen konfrontiert,  die für unser Thema von „Übermittlung und Äußerung der Meinung gegenüber Anderen“ von Bedeutung sind. Diese sind „balagh“ und „Dawa“. Bevor wir auf diese Begriffe selbst eingehen, muss betont werden, dass beide Begriffe sich nur und ausschließlich auf Propheten beziehen und als ihre Pflicht und Aufgabe betrachtet werden.
 
Was bedeutet „balagh“?
Das arabische Wort „balagh“ bedeutet „Übermittlung“ und genauer gesagt „die vollkommene Übermittlung“. Hierzu lesen wir im Vers 99 der Sure 5 im Koran
 
„dem Gesandten obliegt nur die vollkommene Übermittlung“ (Koran, 5:99)
 
Dennoch wird dieser Begriff in manchen koranischen Versen auch mit anderen Attributen benutzt. Dazu gehören z.B. Begriffe wie „mubin“ (klar und deutlich), welche im Zusammenhang mit „balagh“ vorkommen.
 
In diesem Fall meint der Koran eine „deutliche und vollkommene Übermittlung“. Dieser Begriff ist im Koran so unmissverständlich, dass es keiner weiteren Interpretation bedarf. Daraus wird das Wort „muballigh“ (Übermittler, Kurier) abgeleitet. Eine solche Person ist ein Medium, das eine Botschaft von einer Person zu einer anderen bringt, ohne selbst etwas hinzuzufügen, oder wegzulassen. Im Begriff „vollkommene Übermittlung“ ist sogar der Sinn und Zweck dieser Botschaft in Form von „Deutung“ und „Aufklärung“ nicht enthalten, welche sich auf den Inhalt der Botschaft beziehen würden. Deutung und Aufklärung bzgl. des Sinnes der übermittelten Botschaft erfolgt in einem weiteren Schritt, der mit anderen Begrifflichkeiten im Koran erläutert wird.
 
 Alle Verse, in denen „balagh“ (vollkommene Übermittlung) vorkommt, wird diese als Aufgabe der „Rasulan“ (Gesandten, als Übermittler der Botschaft) bezeichnet. [20] In diesen Versen wird anstatt „Nabi“ (Prophet) der Begriff „Gesandter“ (Botschaftsübermittler) verwendet. Daraus ergibt sich, dass die Aufgabe der „balagh“ (Botschaftsübermittlung) nichts anderes darstellt, als eine „Vermittlung“ zwischen Gott und Menschen bei der Übermittlung dieser Botschaft.
 
Daraus können wir schlussfolgern, dass „balagh“ (vollkommene Übermittlung) nur dann in Frage kommt, wenn es um „göttliche Übermittlung“ geht. Und da die Träger dieser „Übermittlung“ nur von Gott berufene „Gesandte“ sind, folgt daraus, dass „balagh“ nur eine exklusive prophetische Aufgabe ist: außer Propheten kann damit niemand eine solche Aufgabe übernehmen, da nur diese Träger der Übermittlung sind.
Im Koran wird immer wieder betont, dass der Gesandte Gottes keine andere Pflicht als „balagh“ hat.
 
Kommen wir nun zur Bedeutung von „da`wah“
Die Propheten haben aber nach der „vollkommenen Übermittlung“ der göttlichen Botschaft auch eine weitere Aufgabe, nämlich die Deutung und Erklärung dieser Botschaft, was der Aufklärung gleichkommt. Dieser zweite Schritt hat den Sinn und Zweck, keine Zweifel und Zweideutigkeiten in der Richtigkeit der Übermittlung zuzulassen. Diese Phase der Deutung und Aufklärung durch die Propheten kann als „Bewusstseinsvermittlung und Aufklärung durch vollkommene Übermittlung (balagh) verstanden werden. Im Koran wird diese Phase auch als „balagh-ul mubin“ (deutliche vollkommene Übermittlung) bezeichnet. Man kann also feststellen, dass „Deutung und Aufklärung“, was der „balagh“ (vollkommene Übermittlung der göttlichen Botschaft) folgt, im Koran als „dawa“ bezeichnet wird.
 
 
Welcher Zusammenhang besteht zwischen„Balagh“ (vollkommene Übermittlung) und „da`wah“ (Deutung und Aufklärung) sind vom gleichen Wesen.
Es wurde oben gezeigt, dass die Hauptaufgabe der Propheten im Koran in der „deutlichen und vollkommenen Übermittlung“ (balagh-ul mubin) besteht. Dieser Hauptbegriff beinhaltet sowohl die vollkommene Übermittlung (balagh), als auch deren Deutung (dawa). Die Vollkommenheit wird also durch die Deutung erreicht. Die Deutung hat aber eine klare Richtung, die in Aufklärung mündet. Somit sind „balagh“ (vollkommene Übermittlung) und „dawa“ (Deutung und Aufklärung) vom gleichen Wesen, denn beide haben einen gemeinsamen Gegenstand, nämlich die Weiterleitung der „göttlichen Botschaft“. Der Unterschied zwischen beiden ist nur von temporärer Natur: die „dawa“ (Aufklärung und Deutung) folgt der „balagh“ (vollkommene Übermittlung); erst wenn die vollkommene Übermittlung (balagh) geschehen ist, wird der Inhalt dieser Botschaft durch „Verdeutlichung und Aufklärung“ untermauert und wird damit vollkommen. Mit anderen Worten besteht die Aufgabe der Propheten in „Aufklärung der Menschen über die göttliche Botschaft durch deren vollkommene Übermittlung“. Dieser Prozess der Aufklärung besteht also aus zwei Phasen: Die erste Phase ist die Übermittlung der Botschaft ohne Hinzufügung oder Weglassung. In der zweiten Phase folgt die Deutung und Klärung dieser Botschaft zur Überwindung von Mehrdeutigkeit und Klärung von offenen Fragen.
 
 
Was ist der Unterschied zwischen „balagh“ und „dawa“
 
„dawa“ kann als eine prophetische Pflicht bezeichnet werden, und die Propheten haben über „dawa“ hinaus keine weiteren Aufgaben. Aber auch die Gläubigen können ausgehend von der Grundaussage der Botschaft, welche von den Propheten „übermittelt“ und verdeutlicht worden ist, Interpretationen und Lesarten vorlegen. Der Gegenstand dieser Bemühungen bleibt aber nur die „göttliche Botschaft“. Also kann festgestellt werden, dass auf einer weiteren Ebene und Phase die „Aufklärung und Deutung“ nicht mehr die exklusive Aufgabe der Propheten ist und auch andere mit ihren Deutungen und Erklärungen die Kontinuität der Aufklärung gewährleisten können. So können auf diesen Ebenen außer dem Propheten auch andere Gläubige, die mit der „Sprache der Offenbarung“ vertraut sind, auf eine andere Art sich mit der „Aufklärung und Deutung der göttlichen Offenbarung“ beschäftigen. Dies ist umso wichtiger, weil der Koran selbst uns die Möglichkeit zu seiner „Deutung“ eröffnet. Dabei empfiehlt der Koran zur Deutung und Interpretation seiner Verse eine besondere Methode, die wir bereits in einem anderen Beitrag behandelt haben.
 
Empfiehlt oder verbietet Gott die Bekehrung von Menschen
Im Koran wird mehrfach darauf hingewiesen, dass den Propheten ausschließlich die Pflicht der „balagh“ und „dawa“ obliegt. Deshalb fordert Gott im Koran immer wieder die Propheten auf, nicht über diese Pflicht hinauszugehen, und dass sie keine andere Aufgaben haben. Hier stellt sich die Frage, was der Koran mit diesem „Hinausgehen“ meint? Woran will Gott die Propheten hindern? Wenn wir die koranischen Verse, die mit diesem Thema befasst sind, untersuchen, finden wir eine klare Antwort auf diese Fragen: [33]
Eine durch Überredung erzielte Bekehrung von Andersdenkenden und ein durch indirekten Zwang erreichtes Aufdrängen einer Überzeugung sind Schritte, die über „balagh“ und „dawa“ hinausgehen.
„Überzeugung“ und „Glaube“ sind rein innere Angelegenheiten, die direkt mit dem Willen eines Menschen in Beziehung stehen und im Schoße der „absoluten Freiheit“ gedeihen und wachsen. Je mehr die „freie und souveräne Entscheidungsfreiheit“ eines Menschen eingeschränkt wird, umso mehr lässt auch die die Möglichkeit einer freien Überzeugungs- und Glaubensfindung nach. Ein „Glaubensakt“ ist nur das Ergebnis einer „absoluten Wahlfreiheit“.
 
Es ist nur der Mensch, der sich für oder gegen eine „Überzeugung“ und „Glauben“ entscheiden kann, denn nur der Mensch ist mit „Willen“ ausgestattet. Damit stellen wir fest, dass man „Überzeugung“ und „Glaubensinhalte“ nicht anderen Menschen schenken oder wegnehmen kann. Jeder Bekehrungsversuch mündet in Entmündigung von Menschen. Auch wenn wir bei dieser durch Überredung erzielte Bekehrung erfolgreich sein sollten,  wir haben trotzdem bei der anderen Seite nicht mit einem „echten Glauben“ zu tun, sondern mit einem „unechten Glauben“, der entweder ein „Unglaube“ ist, oder gar nichts darstellt!
  
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass bei der „Wahl einer Überzeugung“ keinerlei „Zwangsausübung“ erlaubt ist, weder direkte noch indirekte: Jeder muss in einem absolut freien Klima und ohne emotional-seelischen Druck seine Überzeugung finden. Der Mensch muss in der Lage sein, Kenntnisse über verschiedene Gedanken, Anschauungen und Überzeugungen zu gewinnen. Das Vorhandensein eines pluralistischen denkgerechten und religiösen Umfelds ist die Grundbedingung für die Befreiung des Menschen aus subjektiven Beeinflussungen und seelischen Druckmethoden. Auch wenn es äußerlich keinen sichtbaren Zwang zur Annahme einer Überzeugung gibt,  kann es vorkommen, dass Gedanken und Anschauungen keine Möglichkeit finden, sich durch Aufklärung und Äußerung vorzustellen, weil die Ansprechpartner durch einseitige und gegen diese Überzeugung verbreitete propagandistische Aktionen keinen Zugang zu dieser Überzeugung finden können, von einem Klima der „Entscheidungsfreiheit“ kann nicht gesprochen werden.
Im Koran wird auf die Notwendigkeit von „Gedankenkenntnis“ als Voraussetzung für die „Entscheidung für einen Gedanken“ großer Wert gelegt, wie in der Sure 39 in den Versen 16+17 verdeutlicht wird
 
 „So verkünde frohe Botschaft meinen Dienern, die auf alle Gedanken hören und dann dem besten davon folgen.“ (Koran, 39:16-17)
 
Außerdem wird explizit jede Form von „ekrah“ - eine Form der indirekten Druckausübung, die zu Handlungen gegen den eigenen Willen führt-  in Fragen von Religion und Überzeugung verneint. „ekrah“ ist ein Begriff, der auf die inneren subjektiven Konflikte eines Individuums bei der Wahl einer Anschauung zielt, welche keine „echte Überzeugungskraft“ und „Bewusstseinsförderung“ in sich trägt. Es sieht so aus, dass der Koran mit der Verneinung der „ekrah“ die Absicht verfolgt,  den Bereich der inneren Überzeugung und Anschauung von jedem äußeren Zwang freizuhalten. Für das Wort „ekrah“ ist es sehr schwierig,in deutscher Sprache einen geeigneten Begriff zu finden, aber vielleicht kann der Begriffe „Widerwillen“ in etwa den Sinn dieses arabischen Wortes wiedergeben.
 
Der entsprechende Koranvers 256 in Sure 2 lautet daher:
 
Religion(…) mit Widerwillen gibt es nicht
(Koran, 2:256)
 
Auf jeden Fall kann festgestellt werden, dass „ekrah“ (wie sie auch übersetzt werden mag) schwächer als „ejbar“ (Zwang) ausfällt.
 
Hinzu kommt, dass der Koran (wie oben betont wurde) die Gesandten immer wieder daran erinnert, dass sie nur „gesandt“ worden sind, um die „Botschaft“ vollkommen und deutlich zu übermitteln (balagh-ul mubin).
Diese Erinnerung an die Gesandten sollen im folgenden anhand von 3 Koranstellen beispielhaft aufgezeigt werden :
 
a) Gott hat den Gesandten weder Macht noch Auftrag zur Ausübung einer „Herrschaft“ über Menschen gegeben,  um ihnen den Glauben aufzuzwingen. Vielmehr haben die Gesandten die Pflicht, die göttliche Botschaft zu übermitteln, wie es z.B.im Koran Sure 88 die Verse 21-22 beschreiben.
 
„So ermahne; Du bist nur ein Ermahner. Du bist nicht Herrscher über sie (Koran: 88:21-22)
 
b) Die Gesandten haben im Koran von Gott keinen Auftrag bekommen, als „Bevollmächtigter und Sachwalter“ (wakil) für Menschen Entscheidungen zu treffen und ihren „Glauben“ zu bestimmen.
Es mag sein, dass man im Allgemeinen dieses „Aufzwingen einer Überzeugung“ mittels „Vertretungsprinzip“ als eine Methode sieht, die der Demokratie am nächsten kommt. Nach dieser Ansicht ist diese Form der „Meinungsübertragung“ „legitim“ und widerspricht nicht den Prinzipien der „Meinungs- und Überzeugungsfreiheit“ und der „Entscheidungsfreiheit“. Aber der Koran lehnt auch diese Methode strikt ab. Die Propheten werden aufgefordert, ständig die Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass sie selbst die „Wähler“ ihrer Entscheidungen sind, hierzu der Vers 108 in der Koransure 10:
 
„Sag: O ihr Menschen! Zu euch ist nunmehr die Wahrheit von eurem Erzieher und Erhalter gekommen. Wer sich rechtleiten lässt, der ist nur zu seinem eigenen Vorteil rechtgeleitet. Und wer irregeht, der geht nur zu seinem Nachteil irre. Und ich bin nicht euer Sachwalter.“ (Koran, 10:108)
 
Es ist daher das Recht der Menschen, basierend auf ihre Entscheidungsfreiheit entweder selbst zu entscheiden oder ihre legitimierten Vertreter zu wählen.
 
 c) Die Gesandten dürfen nicht durch Methoden der „ekrah“ den Menschen eine Überzeugung aufzwingen und sie durch Überredung und Beeinflussung zu einem Glauben bringen. Wenn es möglich und akzeptabel wäre, ohne Rücksicht auf menschlichen Willen und Entscheidungsfreiheit den Menschen einen Glauben aufzuzwingen,  dann hätte Gott zu Beginn der Schöpfung den Menschen nicht mit „freiem Willen“ ausgestattet. In diesem Falle wären alle Menschen aufgrund ihrer Schöpfung und ohne Wahlmöglichkeit Gläubige geworden, der Vers 99 in der Sure 10 des Koran sagt hierzu:
„Und wenn dein Erzieher und Erhalter wollte, würde er fürwahr alle auf der Erde zusammen – allesamt – (zwingen), gläubig zu werden. (Er aber hat dem Menschen Willensfreiheit gegen)Willst du etwa die Menschen dazu drängen, gläubig zu werden?“ (Koran, 10:99)
 
Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich die Kernaussage aus den bisherigen Erläuterungen kurz zusammen fassen
 Wenn wir versuchen außerhalb des Prozesses der „Bewusstseinsbildung und Aufklärung“ durch „Beeinflussung und Gedankenmanipulation“, den Willen des Menschen zu beeinflussen, so dass sie nach unseren Vorstellungen ihre Wahl treffen, dann haben wir in eklatanter Weise die Freiheit der Menschen verletzt. Eine solche Vorgehensweise ist auch  eine direkte Konfrontation mit dem göttlichen Willen und seinem Schöpfungsplan, nach dem der Mensch frei und mit dem Recht auf die Wahl seiner Gedanken geschaffen ist. Deshalb haben wir nicht das Recht, im Namen der „Meinungs- und Gedankenäußerung“ die Grenzen der „Aufklärung und objektiver Deutung“ zu überschreiten und die Gedanken und Anschauungen der Menschen durch direkte oder indirekte Beeinflussung vorzuschreiben. Objektive Deutung und Aufklärung können dagegen einen Wandel bewirken und unseren Ansprechpartner positiv motivieren.